Landessammelstelle
Informationen in Leichter Sprache

Landes-Sammel-Stelle

Gesetzbuch

Es gibt ein Gesetz. 
In dem Gesetz steht: 
Man muss Abfall mit Strahlung zu einer Sammel-Stelle bringen. 
Bei einer Sammel-Stelle wird der Abfall mit Strahlung gesammelt. 
Man darf den Abfall nicht anders entsorgen. 

Beim VKTA gibt es so eine Sammel-Stelle. 
Die Sammel-Stelle heißt: Landes-Sammel-Stelle
Das ist die Sammel-Stelle vom Bundes-Land Sachsen. 
Zu der Landes-Sammel-Stelle kann man 
Abfall mit Strahlung bringen. 
Zum Beispiel kommt der Abfall mit Strahlung aus: 

  • dem medizinischen Bereich 
  • der Industrie 
  • der Forschung 

Diese Bundes-Länder können Abfall mit Strahlung 
zu dieser Landes-Sammel-Stelle bringen: 

  • Sachsen 
  • Thüringen 
  • Sachsen-Anhalt 

Geld bezahlen

Die Kunden müssen der Landes-Sammel-Stelle 
Geld geben, 
wenn sie ihren Abfall mit Strahlung 
zu der Landes-Sammel-Stelle bringen. 

Die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle 
unterstützen die Kunden, 
die ihren Abfall mit Strahlung zur Sammel-Stelle bringen. 
Sie unterstützen zum Beispiel beim Gefahr-Gut-Transport. 

Abfall mit Strahlung ist gefährlich. 
Darum nennt man Abfall mit Strahlung: Gefahr-Gut
Wenn man Gefahr-Gut zum Beispiel 
mit dem LKW zur Sammel-Stelle bringt, 
dann nennt man das: Gefahr-Gut-Transport

Geld bezahlen

Damit beim Gefahr-Gut-Transport alles gut funktioniert, 
unterstützen die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle 
ihre Kunden dabei. 
Wenn Sie eine Verpackung 
für den Abfall mit Strahlung brauchen, 
dann geben die Mitarbeiter von der Landes-Sammel-Stelle 
Ihnen eine Verpackung. 
Dafür müssen Sie den Mitarbeitern 
von der Landes-Sammel-Stelle Geld bezahlen. 

Benutzungsordnung (PDF, Alltagssprache)
Kostenordnung (PDF), gültig ab 01.01.2024